IRU


Islamischer Religions-
unterricht

Erfahre mehr über den Islamischen Religionsunterricht 
an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg


Bildungsplan Grundschule Bildungsplan Sekundarstufe I

Rechtliche Rahmenbedingungen


Der Religionsunterricht ist das einzige Unterrichtsfach, welches vom Grundgesetz abgesichtert ist (Art. 7 Abs. 3 GG). Der Religionsunterricht ist gemeinsame Angelegenheit des Staates und der jeweiligen Religionsgemeinschaft und wird in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Demokratie und den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaft erteilt.

Im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird in Baden-Württemberg auch Muslimen die Möglichkeit zur Gestaltung eines Religionsunterrichts gewährt, wenn eine Mindestteilnehmerzahl  von acht Schülern erreicht wird.

In Baden-Württemberg wird der bekenntnisgebundene Islamische Religionsunterricht sunnitischer Prägung nach dem auslaufenden Modellprojekt (2005-2019) nun auf Grundlage einer Stiftung öffentlichen Rechts betrieben und besitzt so eine tragfähige und rechtssichere Basis.

Rechtlinien für die Lehrkräfte


Lehrkräfte für den Islamischen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen in Baden-Württemberg benötigen ein abgeschlossenes Lehramtsstudium an einer deutschen Hochschule mit dem Fach Islamische Theologie/ Religionspädagogik bzw. Religionslehre. Die Ausbildung der muslimischen Religionslehrkräfte an deutschen Hochschulen ist wissenschaftlich und pädagogisch fundiert und grundsätzlich ideologiekritisch.

Neben dieser Ausbildung benötigen die muslimischen Religionslehrkräfte eine Idschaza bzw. Lehrerlaubnis durch die Sitftung "Sunnitischer Schulrat".

Über Quereinsteiger können wir keine Aussagen treffen.

Winfried Kretschmann, Ministerpräsident Baden-Württemberg


„Der Religionsunterricht ermöglicht den Schülerinnen und Schülern gesetzeskonforme, religiöse Bildung entsprechend ihres Bekenntnisses. Er leistet an der Schule einen Beitrag zu Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt und trägt damit zur religiösen und kulturellen Verständigung und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt bei.“

IRU an Schulen

in Baden-Württemberg

Im Jahr 2018 boten 92 öffentliche Schulen in Baden-Württemberg IRU sunnitischer Prägung an. Etwa 6092 Schülerinnen und Schüler nahmen an diesem Unterrichtsangebot laut Mediendienst Integration teil. Das Angebot besitzt noch sehr viel Luft nach oben, wenn man davon ausgeht, dass ca. 180.000 Kinder und Jugendliche muslimischen Glaubens öffentliche Schulen in Baden-Württemberg besuchen. 
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Bereiche des IRU

gemäß dem Bildungsplan 2016

  • Mensch und Glaube
  • Welt und Verantwortung
  • Koran und die islamischen Quellen
  • Gott und Seine Schöpfung
  • Muhammad der Gesandte
  • Gottes Gesandte und ihre Botschaften
  • Religionen (v.a. Judentum, Christentum)

Die kompetenzorientierten Bildungspläne wurden von muslimischen Lehrkräften nach den Vorgaben des Kultus-ministeriums und des Landesinstituts für Schulentwicklung entwickelt und von Islamischen Religionsgemeinschaften angehört und bestätigt.

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Ziele des IRU

u.a.

  • religiöse Sprach-, Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit
  • (religiöse) Mündigkeit und selbstständiges, kritisches und selbstbewusstes Denken und Handeln
  • respektvolles, achtsames, tolerantes und gleichberechtigtes Miteinander
  • Bekenntnis zu Gerechtigkeit, Barmherzigkeit, Frieden und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung
  • innerislamische und interreligiöse Dialogkompetenz
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